
der Stadtverwaltung mit einem kürzeren Vorlauf als 7 Werktagen
angesetzt werden, und dass die dazugehörige Einladung der
Bürgerschaft größtenteils dem örtlichen Bezirksausschuss überlassen
wird?
Über das Stattfinden der Informationsveranstaltung des Planungsreferates am 08.03.2016 im Stadtmuseum zum Thema „Verkehrsversuch„ bzw. Ausweitung der Fußgängerzone in der Sendlinger Straße, hatte das Planungsreferat den örtlichen Bezirksausschuss am 26.02.2016 (Schaltjahr) informiert.
Das Planungsreferat ging nach Aussage von Frau Wurdack (Abt. Leiterin Planungsreferat) davon aus, dass die Bürgerschaft vom Bezirksausschuss zu dieser Veranstaltung eingeladen wird – obwohl auch bekannt war, dass jener parallel zu diesem Termin seine eigene Bezirksausschusssitzung hatte.
Es stellen sich daher die Fragen:
- Ist es üblich dass Einladungen der Bürgerschaft zu Informationsveranstaltungen der Referate den Bezirksausschüssen überlassen werden?
- Wieso werden so kurzfristige Ladefristen gesetzt?
- Wieso wurde im Falle der Informationsveranstaltung zum Thema „Verkehrsversuch„ bzw. erweiterte Fußgängerzone in der Sendlinger Straße ein Termin gewählt, an welchem der örtliche Bezirksausschuss auf Grund einer parallelen Bezirksausschusssitzung nicht teilnehmen konnte?


