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Im Zuge der Berichterstattung über die Feststellung der Regierung von Oberbayern, dass die Befreiungen von den im Bebauungsplan Carl-Wery-Straße festgelegten Größen rechtswidrig sind, ist eine weitere Adresse im 16. Stadtbezirk bekannt geworden.
So soll das geplante Bauvorhaben Irma-Uhrbach-Straße / Ludwig-Ehrhard-Alle ebenfalls wesentlich von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen.
Wir fragen deshalb:
1. In welchem Umfang wurden bei dem o.g. Bauvorhaben Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erteilt?
2. Bei welchen weiteren Bauvorhaben wurden vergleichbare Befreiungen erteilt?
3. Würde eine Prüfung durch die Regierung von Oberbayern ebenfalls zur Feststellung der Rechtswidrigkeit führen?
4. Wie können die Verstöße gegen geltendes Recht geheilt werden?


