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Dem Stadtrat wird seitens der MVG jährlich ein Bericht zum Stand der Umrüstung der Busflotte auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge gegeben.
Begründung:
Vor dem Hintergrund des Urteils zum Luftreinhalteplan München des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.02.2017 (Az. 22 C 16.1427) sowie der Umsetzung des Integrierten Handlungsprogramms Elektromobilität der Landeshauptstadt München soll die Umrüstung des Fuhrparks der MVG vorangetrieben werden. Über den Fortgang der Umrüstung soll dem Stadtrat jährlich berichtet werden.

