Anträge
9. April 2025

Anwohnerparken

Exklusives Anwohnerparken – temporär für die Schanigarten Saison (1. April bis 31. Oktober), in den bekannten Münchner Stadtbezirken mit hoher „Schanigarten“- Dichte ist dringend nötig. Die Stadtverwaltung wird daher aufgefordert, im Rahmen der Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung ein entsprechendes Konzept des „Temporären Anwohnerparkens“ für die betroffenen Stadtbezirke zu entwickeln und zügig umzusetzen.

Begründung

München ist die nördlichste Stadt Italiens, wie es gerne im Volksmund heißt. Auch Schanigärten tragen zu dieser Lebensweise bei, und bereichern unser Stadtbild und unsere gastronomischen Betriebe mit zusätzlichen Aufenthaltsplätzen im Freien. Dennoch ziehen jene Schanigärten – gerade auch in den Stadtvierteln der Maxvorstadt, im Lehel, der Isarvorstadt und in Haidhausen – zusätzlich viele Besucher an, die oft mit ihren Autos anreisen und damit die Anwohner verdrängen, die dringend auf einen Stellplatz in deren Wohngegenden angewiesen sind. Außerdem sorgt dieser zusätzliche Verkehr für deutlich erhöhte Emissionen – wie CO2 Ausstoß und zusätzlich Lärm – durch Parkplatzsuchende und späte Heimfahrten. Zunehmend stellt das für die Anwohner in den betroffenen Stadtbezirken eine immer größer werdende Belastung dar, wobei die Toleranz für Schanigärten in diesen Gebieten immer stärker sinkt. Exklusives Anwohnerparken könnte dieser unguten Entwicklung entgegenwirken und jene möglicherweise befrieden, weil durch diese Maßnahme die Besucher auf öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder oder zu Fuß umsteigen müssten, was die Verkehrs- und Emissionsbelastung  reduzieren würde, und dabei die Lebensqualität vor Ort spürbar erhöht.

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