Anfrage: Weitere Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans rechtswidrig?

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Im Zuge der Berichterstattung über die Feststellung der Regierung von Oberbayern, dass die Befreiungen von den im Bebauungsplan Carl-Wery-Straße festgelegten Größen rechtswidrig sind, ist eine weitere Adresse im 16. Stadtbezirk bekannt geworden.
So soll das geplante Bauvorhaben Irma-Uhrbach-Straße / Ludwig-Ehrhard-Alle ebenfalls wesentlich von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen.
Wir fragen deshalb: