Evaluierung der verkehrlichen Wirkung und Nutzung von Stellplätzen für E-Roller, Fahrräder und Mietfahrräder
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung evaluiert, inwiefern die neu geschaffenen Stellplätze für E-Roller und Fahrräder sowie Mietfahrräder angenommen werden. Weiterhin wird überprüft, ob das wilde Abstellen im öffentlichen Raum seit Einrichtung der Stellplätze merklich zurückgegangen ist.
Sollten die Stellplätze für E-Roller und Fahrräder inkl. Mieträder nicht ausreichend angenommen werden oder sich das wilde Abstellen nur unmerklich reduziert haben, werden die hierfür freigegebenen Flächen wieder zur ursprünglichen Nutzung als öffentliche- und Anwohner-Stellplätze bzw. Lieferzonen freigegeben.
Begründung
Durch die Einrichtung von gesonderten Stellplätzen für E-Roller, Fahrräder und Mietfahrräder sind insbesondere im Bereich der Altstadt viele bisher gut ausgelastete Parkplätze weggefallen. Die Anwohner und Gewerbetreibenden beklagen sich, dass die neuen Stellplätze kaum angenommen werden und ihnen nun zusätzlich durch fehlende Abstellmöglichkeiten für PKW, weggefallende Lieferzonen und einen erhöhten Parksuchverkehr, Nachteile entstanden sind. Sollten die Stellplätze für E-Roller, Fahrräder und Mieträder tatsächlich nicht ausreichend angenommen werden oder keine verkehrliche Wirkung entfalten, müssen diese Flächen daher für die Betroffenen wieder in herkömmlicher Art und Weise nutzbar sein.