Die CSU-Fraktion hat mit Antrag vom 23.4.2015 die Stadtverwaltung gebeten, die Möglichkeiten einer Ladeinfrastruktur bei Elektromobilität für Neubauten zu prüfen. Hier könnte in städtebaulichen Verträgen bei Neubauten die obligatorische Vorhaltung einer Infrastruktur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden.
Heute wird in der Praxis gerade in Wohneigentumsgemeinschaften die nachträgliche Einrichtung von Ladestationen aus rechtlichen und technischen Gründen als sehr schwierig empfunden. Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Stadtratsfraktion die Verwaltung um Prüfung gebeten, wie und ob bei zukünftigen Bauplanungen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in entsprechendem Umfang von vorne herein vorgesehen werden können. Nur wenn genügend Lademöglichkeiten bestehen und diese in Neubauten zur Verfügung stehen, wird sich die Elektromobilität als zukunftsweisende und saubere Technologie durchsetzen und im Alltag eine Selbstverständlichkeit werden.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat heute mitgeteilt, dass dies über städtebauliche Verträge nicht durchsetzbar ist. Es wurde aber zugesichert, dass man gemeinsam mit dem Kommunalreferat prüfen möchte, ob beim Verkauf städtischer Wohnbauflächen über den ökologischen Kriterienkatalog eine Vorhaltung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingefordert werden kann.
Hierzu der umweltpolitische Sprecher der CSU, Stadtrat Manuel Pretzl: „Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft in einer Großstadt wie München. Wir müssen alles daran setzen, diese Technologie nicht immer nur von den Nutzern einzufordern, sondern auch die notwendige Infrastruktur zu schaffen. Ich begrüße daher die Bereitschaft, dies als eine Voraussetzung für die Vergabe von städtischen Grundstücken bei Neubauten mit aufzunehmen.“