One-Stop-Shop
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die aus dem Koalitionsvertrag zu erwartenden Synergieeffekte im Rahmen einer Stadtratsvorlage zu erörtern und im Zuge dessen darzustellen, welche Kapazitäten nach Implementierung eines One-Stop-Shops auf Bundesebene im eigenen Haus frei werden. Freiwerdende Kapazitäten bieten Chancen für Neues oder Bewährtes, welches dann mit freien Personal- und Sachressourcen angegangen werden kann.
Begründung
In den Zeilen 104 bis 106 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir schaffen einen vollständigen One-Stop-Shop, der alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.“ Unternehmensgründungen sind für jeden Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung. Bislang investiert die Landeshauptstadt mit ihrem eigenen Gründungsbüro viel Zeit und Engagement in die zielgerichtete Existenz- und Gründungsberatung. Gleichzeitig steht die Stadt auch vor der Herausforderung knapper Ressourcen. Deshalb ist es nützlich, bereits aktiv darüber nachzudenken, welche Synergien sich aus dem von der neuen Bundesregierung angekündigten One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen ergeben und ob ggf. Personalkapazitäten frei werden, die für andere Aufgaben im Rahmen der Wirtschaftsförderung genutzt werden könnten.