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Antrag: Weniger Anglizismen und Abkürzungen in der Landeshauptstadt, Einhaltung des §23 Abs. 1 VwVfG
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt München wird aufgefordert, sich in allen Schreiben, Bescheiden, Informationen und öffentlichen Vorlagen für die Bürger verständlich auszudrücken. Anglizismen und Abkürzungen sind möglichst zu vermeiden.
Begründung:
Im § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist festgelegt, dass die Amtssprache deutsch ist. Leider schleichen sich in der Landeshauptstadt München immer mehr Abkürzungen und Anglizismen ein, die für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger oft unverständlich sind.


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18. Oktober 2017