Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung III
In der Antwort des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) vom 24.10.2024 auf die Anfrage „Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung II“ vom 29.08.2024 konnten manche Fragen zur Umsetzung der Klimasatzung (KlimaS) aufgrund gerade erst neu besetzter Stellen nicht oder nur teilweise beantwortet werden. Heute – wiederum fast genau ein Jahr später und fast genau vier Jahre nach Bekanntmachung der KlimaS – sollten noch aussagekräftigere Antworten möglich sein. Bei den anderen Unterpunkten der damaligen Anfrage stellt sich die Frage nach der weiteren Entwicklung.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
- Laut Antwort vom 24.10.2024 konnten aufgrund der Kürze der bisherigen Tätigkeit der Stelleninhaberin noch keine Klimafolgekosten bei wichtigen Investitionsvorhaben der LH München berechnet werden. Inzwischen sollte eine Beantwortung der Anfrage möglich sein: Bei wie vielen wesentlichen Investitionsentscheidungen der Landeshauptstadt München (LHM) sind die Klimafolgekosten berechnet worden? Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller Entscheidungen, entspricht das?
- Wurden Entscheidungen zurückgenommen, weil die Klimafolgekosten als zu hoch angesehen wurden?
- Wie viele Beschlüsse städtischer Gremien wurden seit Beantwortung der Anfrage „Zwischenstand zur Münchner Klimaschutzsatzung II“ vorab auf ihre Klimawirksamkeit geprüft? Bitte aufgeschlüsselt nach Referaten. Welcher Prüfungsquote, berechnet an der Anzahl aller klimarelevanten Beschlussvorlagen aus dem Zeitraum, entspricht das?
- Wie viele Klimaschutzprüfungen fielen negativ aus? Wurden Mitzeichnungen zu Beschlüssen verweigert, weil die Klimaschutzprüfung negativ ausfiel?