Hexengarten erhalten!
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Kleingartenverein NW16 bei der Beantragung der Freischankflächenerlaubnis für die bestehende Teilfläche dahingehend zu unterstützen und entgegenzukommen, dass der jahrzehntelange Betrieb wirtschaftlich sinnvoll weitergeführt werden kann. Auf sämtliche Gutachten, die sich auf Umstände beziehen, die sich durch den, auch von der Stadt zumindest geduldeten, jahrelangen Betrieb eingestellt haben, ist zu verzichten.