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15. September 2025

Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern umsetzen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder in Bayern in Kraft und muss schrittweise von den Kommunen umgesetzt werden. Dies stellt die Landeshauptstadt München (LHM) vor Herausforderungen und bedarf einer effizienten Umsetzung:

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Gibt es Kooperationen mit bestehenden Institutionen, um Synergien zu nutzen?
  2. Welche spezifischen Probleme werden von der LHM als besonders kritisch angesehen? Welche Lösungsansätze oder Strategien werden in Betracht gezogen, um diesen Herausforderungen zu begegnen?
  3. In Anbetracht der bevorstehenden Veränderungen ist es von Interesse, welche Prognosen die LHM hinsichtlich der zukünftigen Nachfrage nach Hortplätzen hat. Wird ein Rückgang von Anmeldungen nach dem Ausbau von offenen und gebundenen Ganztagsschulen erwartet?
  4. Inwieweit können freiwerdende Kapazitäten in bestehenden Betreuungseinrichtungen, beispielsweise infolge von Umstrukturierungen oder Anpassungen innerhalb der Betreuungslandschaft, genutzt werden?
  5. Gibt es Konzepte oder Pläne, diese Kapazitäten zu identifizieren und optimal zu nutzen, um die Qualität der Betreuung zu sichern und gleichzeitig den Bedarf zu decken?
  6. Der Anspruch erstreckt sich auch auf einen Großteil der Schulferien. Wie wird die Betreuung in diesen Zeiten sichergestellt?
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