Einbahnstraßen in Laim
Die Stadtverwaltung wird gebeten, an folgenden Stellen in Laim die Möglichkeiten der Anordnung von Einbahnstraßen zu prüfen und sofern rechtlich möglich anzuordnen:
1. Riegerhofstraße
2. Wimpfenerstraße/FreiburgerPlatz/Tuttlingerstraße
Begründung:
In den genannten Straßen würde eine Einbahnregelung die Flüssigkeit des Verkehrs verbessern und gleichzeitig Parkmöglichkeiten im Straßenraum erhalten.