Bewerbung als Modellkommune zur Staatsmodernisierung
Die Landeshauptstadt München bewirbt sich als Modellkommune zum Abbau überbordender Vorgaben auf Basis des vom Freistaat Bayern angekündigten Gesetzes zur Staatsmodernisierung. Die Referentinnen und Referenten werden zudem bereits jetzt aufgefordert, Vorschriften zu identifizieren, die erfahrungsgemäß Probleme bereiten und zu langwierigen Prozessen führen. Diese können dann direkt im Modellprojekt ggü. dem Freistaat Bayern eingebracht werden.
Begründung
Ein Gesetzentwurf zur Einrichtung von Modellregionen, in denen Vorschriften gelockert oder ganz ausgesetzt werden können, soll noch vor den Kommunalwahlen am 8. März in den Landtag eingebracht und im Laufe des Jahres beschlossen werden. Kommunen würden damit berechtigt, vorübergehend von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen, um Bürokratie zu verringern und damit Verwaltungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz einerseits Vorschläge unterbreitet, welche landesrechtlichen Regelungen eventuell verzichtbar sind und andererseits den Kommunen eigene Spielräume bei der Identifikation hinderlicher Regelungen eröffnet. Der Freistaat selbst nennt Beispiele aus dem Bauplanungsrecht sowie dem Gesellschaftsrecht.
Dieses Vorhaben entspricht auch dem viel diskutieren Wunsch des Münchner Stadtrates, bürokratische Prozesse deutlich zu reduzieren und sie damit effizienter und kostengünstiger umzusetzen. Die Verwaltung würde sich modernisieren und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit der Stadt zurückgewinnen. Dadurch freiwerdende Finanzmittel könnten für andere Projekte und Investitionen genutzt werden.