Anpassung des Wohnungsvergabesystems SOWON
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, im Wohnungsvergabesystem SOWON folgende Änderung vorzunehmen: Bei Punktegleichheit wird die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller berücksichtigt, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gegenüber einer Antragsstellerin bzw. einem Antragssteller mit Arbeitslosen II (ALG II)-Bezug.
Begründung
In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen auf dem Münchener Wohnungsmarkt ist es von wesentlicher Bedeutung, die bestehenden Regelungen des Wohnungsvergabesystems SOWON zu evaluieren und anzupassen. Die Wohnungsnot und die steigenden Lebenshaltungskosten betreffen zunehmend auch Menschen mit niedrigem Einkommen.
Daher ist bei Punktegleichheit der Bewerber zur Wohnungsbesichtigung vorzuschlagen, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, im Vergleich zu einem Bewerber mit ALG II-Bezug. Diese Regelung soll sowohl sozial gerecht sein als auch Anreize zur Erwerbsarbeit setzen.
Das Wohnungsvergabesystem SOWON, wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, eine transparente und faire Vergabe von Wohnraum zu gewährleisten. Es sieht unter anderem vor, dass bei Punktegleichheit der Bewerber für eine Wohnung vorgeschlagen wird, der länger in München wohnt. Diese Regelung berücksichtigt die lokale Verankerung der Antragstellerinnen und Antragsteller, greift jedoch zu kurz, wenn es um soziale und wirtschaftliche Aspekte geht.
In der Realität leben viele Menschen in München, die aufgrund von Teilzeitarbeit oder unzureichendem Arbeitslohn, ein Einkommen nahe der Armutsgrenze beziehen. Damit wird ihnen der Zugang zu Wohnraum erschwert, was zu einer weiteren Verfestigung ihrer prekären Lebenssituation führen kann. Durch die Änderung des Vergabesystems wird ein Anreiz geschaffen, der es Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht, vorranging Wohnraum zu erhalten. Dies ist besonders wichtig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz eines niedrigen Einkommens aktiv zur Gesellschaft beitragen oder beigetragen haben.
Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, der Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und sich im Ruhestand befinden, fallen nicht unter das ALG II, dementsprechend würde die Vorrangprüfung hier nicht greifen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Vergaberegelungen im Wohnungsvergabesystem SOWON stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren Wohnungsvergabe dar. Durch die Förderung sozialer Gerechtigkeit und die Schaffung von Anreizen zur Erwerbsarbeit wird die Lebensqualität vieler Bürgerinnen und Bürger verbessert. Die Wohnungsvergabe ist nicht nur eine Frage der sozialen Verantwortung, sondern auch ein entscheidender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.