Anträge
10. März 2026

Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform – Auswirkungen auf München

Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) berichtet dem Stadtrat, wie sich das kürzlich beschlossene Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) auf die Kliniklandschaft der LHM insgesamt und insbesondere auf die Situation der München Klinik gGmbH (MüK) auswirkt.

Begründung

Am Freitag, den 06.03.2026 wurde das KHAG in dritter Lesung vom Bundestag beschlossen[1]. Bisher konnten die Auswirkungen der Krankenhausreform auf Bundesebene auf die Krankenhauslandschaft vor Ort letztlich nicht abgeschätzt werden, da nur Referentenentwürfe oder Gesetzentwürfe vorhanden waren und man nicht wissen konnte, was vom Bundestag als Gesetzgeber final beschlossen werden würde. Auch in den verschiedenen befassten Gremien des Münchner Stadtrates war dies Thema.

Mit der Beschlussfassung stehen das Gesetz und seine Inhalte nun fest. Damit hat auch die Stadtverwaltung der LHM eine Grundlage, auf der mögliche Auswirkungen auf München und die MüK geprüft werden können.

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-krankenhausreform-1151184

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