Anträge
21. Mai 2026

Verkauf statt Erbpacht für genossenschaftliches Wohnen

Die Landeshauptstadt München ändert die Vergabepraxis für Grundstücke für genossenschaftliches Wohnen wie folgt:
Zukünftig werden Grundstücke nicht mehr in Erbpacht vergeben, sondern werden verkauft, mit dem vertraglich festgelegten Ziel, weiterhin günstigen und guten Wohnraum zu schaffen.

Begründung

Vielen Genossenschaften fällt es immer schwerer, auf Basis der aktuellen Konditionen neue Projekte auf städtischen Grundstücken umzusetzen. Dies zeigt sich auch an der geringen Anzahl von Bewerbungen auf städtischen Grundstücken.

Ein großes Problem stellt hierbei die Finanzierung der Projekte dar. Eine Finanzierung über den Kapitalmarkt ist durch die stark reglementierten Erbpachtverträge mittlerweile so teuer, dass viele Projekte für Genossenschaften kaum noch finanzierbar sind.

Die Genossenschaften sind ein wichtiger Partner für München, v.a. im Bereich des günstigen Wohnens. Sie tragen mit ihren innovativen Projekten und Wohnideen zur Vielfalt bei, die wir auf dem Wohnungsmarkt brauchen.

Die Landeshauptstadt München muss daher reagieren und den Verkauf von Grundstücken an Genossenschaften wieder ermöglichen.

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