Wie realistisch sind die Konsolidierungszahlen des PD NeoFin Projektes bei den KITA Gebühren?
Laut den vorliegenden Zahlen aus der Vorstellung des Konsolidierungsprojekt mit PD
neoFin Budget liegt die mögliche Konsolidierungssumme bei einer Wiedereinführung der Kita-Gebühren zwischen 44.500.000 – 53.900.000 €. Bei der Einführung der Kita-Gebührenfreiheit im Jahr 2019 lagen die Mindereinnahmen gem. dem Referat für Bildung und Sport bei 19.300.000 € für das erste Gesamthaushaltsjahr 2020 (vgl. BV 14-20 / V 12954 Seite 21 8.2 Mindereinnahmen Tabelle). Unter der Prämisse, dass die beauftragte Untersuchung die soziale Abstufung auch in der neuen Untersuchung berücksichtigen sollte und sie vor der Einführung der Gebührenbefreiung bereits praktiziert wurde, bedeutet dies eine Steigerung um wenigstens rd. 230% maximal jedoch rd. 280 % in gerade mal 7 Jahren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Auf welcher detaillierten Zahlenbasis wurden dieser Werte berechnet?
- Wurden zusätzlichen Prämissen der Berechnung zugrunde gelegt? Wenn ja, welche und welchen Einfluss haben diese auf die Berechnung insbesondere im Vergleich zur BV 14-20 / V 12954
- Wurden Kosten für Personal zur Sachbearbeitung der Gebührenbescheide bereits einkalkuliert? Wenn ja, welchen zusätzlichen Personalaufwand in VZÄ bzw. Geldbetrag hat man angesetzt?
- Wurden durchschnittliche Werte für etwaige Anträge auf wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die zusätzlichen Kosten für Personal in diesem Bereich gegengerechnet?
- Wie hoch war der Preissteigerungsindex in diesem Zeitraum?
- Setzt man beide Konsolidierungswerte an, wie hoch wäre die KITA-Gebühr, würden alle Familien, unabhängig ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, die Gebühr für jedes Kind entrichten?
- Wenn die Untersuchung soziale Kriterien berücksichtigt hat, wie hoch wäre die Gebühr, bezogen auf die Konsolidierungswerte, wenn man die derzeit üblichen Einkommensgrenzen ansetzt?