Anträge
13. Oktober 2026

Bürgerbüro Leonrodstraße bis zur Erweiterung in Pasing erhalten – neuen Bürgerbürostandort in Neuhausen-Nymphenburg schaffen

Das Bürgerbüro in der Leonrodstraße 21 wird entsprechend dem ursprünglichen Stadtratsbeschluss vom 15.05.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 11506) bis zur Fertigstellung der Erweiterungsflächen des Bürgerbüros Pasing weiterbetrieben.

Das Kreisverwaltungsreferat und das Kommunalreferat werden daher aufgefordert, von der vorgesehenen Aufgabe des Standortes zum 31.12.2028 unabhängig von der Fertigstellung der Erweiterung in Pasing abzusehen und die hierfür erforderlichen mietvertraglichen Voraussetzungen sicherzustellen.

Darüber hinaus wird das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, gemeinsam mit dem Kommunalreferat einen geeigneten neuen Standort für ein Bürgerbüro im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg zu suchen und dem Stadtrat entsprechende Vorschläge vorzulegen. Dabei soll insbesondere auch die bereits vom Bezirksausschuss 9 vorgeschlagene Fläche an der Landshuter Allee 48 erneut geprüft werden.

Begründung

Das Kreisverwaltungsreferat beabsichtigt, das Bürgerbüro Leonrodstraße spätestens zum 31.12.2028 aufzugeben und den Mietvertrag bereits zum 31.12.2026 zu kündigen. Zur Begründung werden insbesondere die erforderliche Haushaltskonsolidierung und jährliche Einsparungen von rund 145.000 Euro ab dem Jahr 2029 angeführt.

Noch im Jahr 2024 hatte der Stadtrat hingegen beschlossen, der Schließung des Bürgerbüros Leonrodstraße erst nach Fertigstellung der Erweiterungsflächen im Bürgerbüro Pasing zuzustimmen. Von dieser Verknüpfung soll nun abgerückt und der Standort Leonrodstraße unabhängig vom Fortschritt der Erweiterung in Pasing geschlossen werden. Dabei ist die Erweiterung des Bürgerbüros Pasing weiterhin mit planerischen und finanziellen Unwägbarkeiten verbunden.

Eine vorzeitige Aufgabe des Bürgerbüros Leonrodstraße ist daher nicht sachgerecht. Solange die vorgesehenen zusätzlichen Kapazitäten in Pasing nicht zur Verfügung stehen, muss der bestehende Standort weiterbetrieben werden.

Darüber hinaus benötigt auch der Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg langfristig ein wohnortnahes Bürgerbüro. Gerade angesichts der wachsenden Stadtgesellschaft und der zunehmenden Nachverdichtung ist es wichtig, an einer dezentralen und für die Bürgerinnen und Bürger gut erreichbaren Verwaltungsstruktur festzuhalten. Die fortschreitende Digitalisierung städtischer Dienstleistungen macht persönliche Vorsprachen nicht vollständig entbehrlich.

Bereits im Jahr 2024 hatte sich der Bezirksausschuss 9 ausdrücklich dafür ausgesprochen, auf dem Gelände der Landshuter Allee 48 einen Bürgerbürostandort in die langfristige Standortplanung aufzunehmen. Dieses Anliegen wurde vom Kreisverwaltungsreferat bislang nicht aufgegriffen.

Die geplante Schließung der Leonrodstraße sollte deshalb zum Anlass genommen werden, die langfristige Versorgung des Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg mit einem eigenen Bürgerbüro erneut zu prüfen und einen geeigneten Ersatzstandort zu entwickeln.

Ziel muss es sein, das Bürgerbüro Leonrodstraße jedenfalls bis zur Fertigstellung der Erweiterung in Pasing weiterzubetreiben und zugleich dauerhaft ein wohnortnahes Angebot an Bürgerbüro-Dienstleistungen in Neuhausen-Nymphenburg sicherzustellen.

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