Wahrheit und Klarheit beim Losverfahren für einen erfolgreichen Marathon in München?
Medienberichten[1] zufolge hat das KVR noch keine einheitlichen und belastbaren Kriterien oder Vorstellungen zum Ablauf oder zum Losverfahren zur Vergabe des München Marathons selbst. Darüber hinaus wurde berichtet, dass es wohl bis zu 16 Bewerber für die Vergabe der nächsten Marathonveranstaltungen gibt, wobei es sich dabei auch um Mitarbeiter von Bewerbern handeln soll, die selbst eigene Firmen eingetragen haben. Hier stellen sich vor dem Hintergrund eines fairen und transparenten Losverfahrens, aber auch der Frage der Rechtssicherheit für die Stadt einige Fragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Welchen Zeitplan hat das KVR für das Losverfahren angesetzt?
- Wie genau läuft das Losverfahren ab?
- Ist das Losverfahren öffentlich oder dürfen zumindest alle zulässigen Bewerber anwesend sein?
- Wer stellt die Unabhängigkeit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Losverfahrens fest?
- Wie stellt das KVR sicher, dass sich kein Bewerber durch sog. „Unterbewerbungen“ von „Mitarbeitern“ mit eigenen „Firmen“ einen Losvorteil verschafft?
- Gibt es für die Bewerber Ausschlussklauseln oder Kriterien, dass die Bewerber ohne die Unterstützung anderer Bewerber die Veranstaltung durchführen können müssen?
- Müssen die Bewerber nachweisen, dass sie nicht Beschäftigte eines Mitbewerbers sind?
[1] Münchner Merkur, 13.10.2026, Günter Klein: „Marathon – wieder ist alles ungewiss“