Baumschutz – pragmatisch und finanzierbar
Bereits 1976 wurde in München eine Baumschutzverordnung erlassen, die dem Erhalt der innerstädtischen Durchgrünung dienen sollte. Im Frühjahr 2019 kam es jedoch zu einer Vielzahl von nicht genehmigten Grundstücksrodungen im Rahmen verschiedener Bauprojekte. Um zukünftig solche Vergehen ausreichend ahnden zu können, beschloss der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung in seiner gestrigen Sitzung, dass in Rücksprache mit dem zuständigen Staatsministerium die Rechtsgrundlage für entsprechende Sanktionen geschaffen wird. Der Forderung der ÖDP nach einer hundertprozentigen Überwachung von Ersatzpflanzungen wurde aufgrund der hohen Kosten und der schwindenden Effizienz eine Absage erteilt.
Stadtrat Frieder Vogelsgesang, Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung: „Nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern auch zum Erhalt des Stadtbildes und des Lebensgefühls in München, ist der Schutz von Bäumen unabdingbar. Klar muss jedoch sein, dass der bisher verfolgte Ansatz „Baurecht vor Baumschutz“ in Zeiten eines klaren Wohnraummangels in der Stadt seine Gültigkeit nicht verloren hat. Dass eine Überwachung der ausreichenden Ersatzpflanzung obligatorisch sein muss, steht außer Frage. Die gestern beschlossene Abdeckung von 60% ist als erster Schritt ausreichend. Die von der ÖDP geforderten Haushaltsmittel zur Erreichung einer vollkommenen Überprüfungsabdeckung können deutlich sinnvoller eingesetzt werden.“