E-Scooter: MVG-Kooperationspartner zu mehr Rücksicht verpflichten
Die MVG wirkt auf ihren Kooperationspartner TIER dahingehend ein, dass das Unternehmen beispielsweise durch eine höhere Kontrolldichte oder die Sanktionierung betreffender Nutzer dafür Sorge trägt, dass seine Leih-E-Scooter rücksichtsvoll und ohne Blockade von Fuß- oder Radwegen bzw. Parkplätzen im Straßenraum abgestellt werden.
Begründung
E-Scooter-Angebote stellen einen immer beliebter werdenden Teil des innerstädtischen Mobilitätsverhaltens dar und können zu einer Entlastung des Straßensystems beitragen. Mit mehr Nutzern und verfügbaren Leihrollern entstehen jedoch auch neue Probleme, da diese oft so abgestellt sind, dass sie Fuß- und Radwege oder Parkplätze blockieren. Dasselbe gilt mitunter für Leihfahrräder. Dies führt gerade für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch Eltern mit Kinderwägen zu besonderen Schwierigkeiten. Mit ihrem Kooperationspartner TIER hat auch die MVG selbst ein Leihrollerangebot im Portfolio. Gerade ein Unternehmen, das mit der städtischen Verkehrsgesellschaft kooperiert und auf dessen Scooter sich auch entsprechende Aufkleber befinden, muss hier unbedingt mit gutem Beispiel vorangehen und verantwortungsvoll sicherstellen, dass seine Fahrzeuge keine anderen Verkehrsteilnehmer blockieren.