Anträge
15. Dezember 2021

Parkraumüberwachung während der vierten Corona-Welle reduzieren

Die Landeshauptstadt München reduziert, wie bei den ersten Lockdowns, in den Parklizenzgebieten die Parkraumüberwachung während des Verlaufs der vierten Corona Welle.

Begründung

Die Landeshauptstadt München steckt voll in der vierten Corona-Pandemie-Welle und die Inzidenzen sind so hoch wie nie. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten eine Ansteckung und meiden gerade in der kalten Jahreszeit z.B. die öffentlichen Verkehrsmittel. Sie bemühen sich zudem, wie auch von der Politik gefordert, die Kontakte möglichst gering zu halten. Deshalb greifen viele verständlicherweise auf den Individualverkehr zurück. Die Landeshauptstadt sollte daher bei der Parkraumüberwachung für den Zeitraum der vierten Welle einen großzügigeren Maßstab ansetzen. Dies hat bereits während des ersten Lockdowns gut funktioniert. Es bietet zudem systemrelevantem Personal als auch älteren Menschen, die zur vulnerablen Gruppe gehören, die Chance, mit einem sicheren Gefühl ihrem Beruf oder den täglichen Besorgungen oder z.B. Arztbesuchen nachzugehen.

Teilen
nach oben