Anträge
6. Mai 2022

Walkability erhöhen und Zufußgehen in München fördern II: Schon jetzt Schlussfolgerungen aus dem Münchner Walkability-Index ziehen

Die Stadtverwaltung wird beauftragt darzustellen, welche verbindlichen Konsequenzen aus dem zwischen 2016 und 2018 vom damaligen Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) erstellten Walkability-Index gezogen wurden, vor allem im Hinblick auf die seither erfolgten Planungen, Bebauungen und Umbauten von begehbaren Flächen (Straßen, Gehwege etc.). Wenn aus dem erstellten Index keine verbindlichen Schlussfolgerungen gezogen worden sind bzw. dessen Erkenntnisse nicht in Verwaltungshandeln bei Planung und Bau umgesetzt wurden, wird die Stadtverwaltung darüber hinaus aufgefordert, zu überprüfen, ob eine Neufassung des Münchner Walkability-Indexes auf einer wissenschaftlichen und weitaus breiteren Datenbasis als bisher Grundlage sein kann, in Zukunft für eine bessere Begehbarkeit von städtischen Räumen zu sorgen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf Basis des Antrags „Walkability erhöhen und Zufußgehen in München fördern I“.
Begründung:

Im RGU wurde zwischen 2016 und 2018 ein so genannter Walkability-Index für München erhoben. Dieser spielt jedoch sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in fachlichen Diskussionen rund um Planung und Bebauung von öffentlichen Räumen so gut wie keine Rolle. Dabei ließen sich aus den Ergebnissen des Indexes durchaus Konsequenzen für Stadtplanung und Bau ziehen. Dies ist umso bedauerlicher, weil eine gute Begehbarkeit des städtischen Raumes ein wichtiges Thema ist – auch im Hinblick auf das Ziel, mehr Menschen dazu zu bringen, Strecken zu Fuß zurück zu legen. Denn Zufußgehen ist nicht nur die gesündeste und einfachste Art der Fortbewegung, sondern trägt auch zum Klimaschutz bei.

Teilen
nach oben