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1. Juni 2022

Solaranlagen auch auf Baudenkmälern ermöglichen

Eine dauerhaft unabhängige Energieversorgung ist aktuell eines der wichtigsten politischen Ziele für unser Land. Ein Baustein ist der Ausbau von Sonnenenergie, den auch Ministerpräsident Markus Söder für den Freistaat Bayern angekündigt hat. Dazu können und wollen viele kleine private Bauherren ihren Beitrag leisten, indem sie Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern installieren. Doch immer wieder stoßen sie dabei auf ein bürokratisches Hindernis: denkmalschutzrechtliche Vorgaben.

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (Art. 6) schreibt vor, dass eine Erlaubnis braucht, wer auf Einzeldenkmälern, im Ensemble oder sogar nur in der Nähe von Baudenkmälern eine Solaranlage errichten möchte.  Dies führt in der Praxis zu langwierigen Genehmigungsprozessen und im Ergebnis zu weniger PV-Anlagen, vor allem im privaten Bereich.

Die Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler beantragt heute, dass die Stadt München beim Thema Photovoltaik und Denkmalschutz großzügigere Maßstäbe findet. Die Installation von Solaranlagen muss auch auf Baudenkmälern möglich sein – immer mit der Maßgabe, dass Erscheinungsbild und Statik nicht negativ beeinträchtigt werden.

 

Matthias Stadler (30) Stadtrat:

„Der Krieg in der Ukraine hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie wichtig eine eigenständige Energieversorgung ist. Jeder Quadratmeter Photovoltaik macht uns ein Stück unabhängiger. Der Ausbau der Sonnenenergie darf nicht durch starre Regeln ausgebremst werden. Derzeit gibt es in München hohe denkmalschutzrechtliche Hürden für die Installation von PV-Anlagen. Für repräsentative, zentrale Bauten ist das sicher richtig. Aber: Die Regeln treffen auch private Eigentümer, die bei der Modernisierung alter Häuser, Höfe und Hallen gerne Solarzellen auf ihren Dächern anbringen würden. So wird wertvolle Fläche verschenkt. Wir plädieren für eine Lockerung der Regeln, wo es vertretbar ist – zum Beispiel dort, wo Dachflächen von unten nicht einsehbar sind.“

 

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