Kunstprojekte an den Fassaden städtischer Schulgebäude ermöglichen
Das Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement genehmigt an städtischen Schulgebäuden in Einzelfällen schulische Kunstprojekte in Form von Fassadenbemalungen, Graffitiprojekten, etc.
Begründung
Leider scheitert die künstlerische Gestaltung einer großen Fassadenfläche an einer Grundschule im Münchner Osten aktuell an der Genehmigung durch das Referat für Bildung und Sport – Zentrales Immobilienmanagement, das durch eine Bemalung der rückwärtig ausgerichteten Fassade den Grundsatz einer „neutralen und einheitlichen Außenwirkung“ der städtischen Schulgebäude gefährdet sieht.
Für das Projekt stünde ein namhafter Graffitikünstler bereit, der bereits Projekte auf städtischen und privaten Flächen durchgeführt hat und die Gestaltung gemeinsam mit den Schülern der Grundschule entwerfen und durchführen würde. Diese würde das Vorhaben ebenfalls begrüßen, eine Finanzierungsmöglichkeit ist vorhanden. Einzig die fehlende Genehmigung durch das Referat, dem ein langweiliger Einheitsbrei offenbar wichtiger ist als eine künstlerisch hochwertige Gestaltung unter Einbeziehung der Schüler, verhindert die Durchführung. Es ist verständlich, dass ein gestalterischer Wildwuchs an Schulgebäuden nicht zielführend ist – in Einzelfällen sollte nach Prüfung jedoch eine Genehmigung erteilt werden können und keine pauschale Absage erfolgen.