Städtisch verordneter „Genderzwang“ in München?
Wir treten für die Geschlechtergerechtigkeit ein und begegnen Menschen, die sich geschlechtlich nicht binär identifizieren, mit vollem Respekt und höchster Wertschätzung. Deshalb irritiert es uns umso mehr, wenn das Weglassen des sog. Gendersternchens oder Hinterfragen von Aktionen im Rahmen des „Gendermainstreaming“ als diskriminierendes Verhalten interpretiert wird – wir als CSU-Fraktion stehen in liberaler sprachlicher Tradition für „Leben und leben lassen“. Die deutsche Sprache hat sich immer weiterentwickelt, allerdings fast nie staatlich oktroyiert, sondern aus der Mitte der Gesellschaft heraus. Wir wenden uns daher gegen verpflichtende Vorgaben von Seiten der staatlichen oder kommunalen Institutionen, wie sie in der Durchsetzung der sog. „gendergerechten Sprache“ teilweise angewandt werden.
Der Antrag der Grünen/Rosa-Liste vom 16.08.2022 („Genderkompetenz in der Stadtverwaltung durch Fortbildungen stärken“) steht in der Tradition des grünen Verhaltensdiktats und bedeutet übersetzt, dass eine Beförderung in der Verwaltung der Landeshauptstadt München nur noch bei vollumfänglichem Gehorsam gegenüber „Gendermainstreaming“ möglich sein soll.
Unsere Fraktion stellte bereits im Juni 2021 zwei Anfragen und einen Antrag zum Thema „Pflicht zum Gendersternchen“, deren (fehlende) Beantwortung erst recht vor dem o.g. Grünen/Rosa Liste-Antrag weitere Fragen aufwirft:
- Warum ist die Anfrage „Pflicht zum Gendersternchen an den Münchner Schulen“ vom 22.06.2021 auch nach 14 Monaten noch nicht beantwortet?
- Unser Antrag „Keine verpflichtende Vorgabe des Gendersternchens in Stadtratsvorlagen, städtischen Broschüren etc.“ vom 22.06.2021 wurde vom Oberbürgermeister mit dem Hinweis, es handle sich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, abgetan. Gilt diese Bewertung auch für den o.g. Antrag der Grünen/Rosa-Liste Fraktion? Falls nicht – warum?
- Unsere Anfrage “Pflicht zum Gendersternchen in den Münchner Tochtergesellschaften und bei den Münchner Zuschussnehmern?“ vom 22.06.2021 ergab, dass 16 städtische Gesellschaften einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache nutzen bzw. vorbereiten. Dies habe nicht auf einem Stadtratsbeschluss gefußt. „Bei Nicht-Einhaltung…..können sich die allgemeinen Arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergeben“. Wie oft kamen solche Konsequenzen vor bzw. wurden diese angedroht? Gibt es eine unabhängige Schiedsstelle für solche Angelegenheiten?
- In wie vielen Tochterunternehmen wurde im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung erfasst, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Vorgaben stehen? Falls diese nicht durchgeführt wurden – warum nicht?