Anträge
2. März 2023

Neue Aufgaben für die Verwaltung nur bei gleichzeitiger End-to-end Digitalisierung!

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird in Zukunft nur noch dann mit neuen Aufgaben betraut, wenn vorher eine Digitalisierung der internen und oder eine End-to-End-Digitalisierung bei externen Prozessen vor Aufgabenbeginn sichergestellt werden kann.

Begründung:

Die Anforderungen an die Stadtverwaltung werden von Jahr zu Jahr größer. Sowohl der Dienst für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt als auch die Erfüllung interner Aufträge seitens des Stadtrates oder des Oberbürgermeisters lässt sich in Zukunft nur noch durch eine konsequente Digitalisierung erfüllen. Dazu kommt, dass der Fachkräftemangel in nahezu allen Berufsfeldern der Stadtverwaltung angekommen ist und sich die Situation durch den Ruhestands- bzw. Renteneintritt der sog. Babyboomer-Jahrgänge weiter verschärfen wird. Der Oberbürgermeister beklagte unlängst sowohl die steigende Bürokratisierung auf Ebene des Freistaates und des Bundes, aber auch die Entscheidungen des Stadtrates, sich bei Fachfragen zeitaufwändiger Gutachten oder Machbarkeitsstudien zu bedienen. Gleichzeitig trägt er politisch Aufgabenausweitungen für die Verwaltung mit, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind (z.B. die Klimaschutzprüfung, etc. pp.) Das Referat für IT ist bereits mehr als ausgelastet, die bereits existierenden Verwaltungsprozesse zu digitalisieren. Bei Pflichtaufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis bleiben zum Beispiel bei Gesetzesänderungen kaum Spielräume. Nachdem die Aufgabenkritik des Stadtrates und die verschiedenen Arbeitskreise kaum zählbare Erfolge hervorgebracht haben, sollten, zumindest bei neuen Aufgaben, Mittelausweitungen an eine komplette Digitalisierung geknüpft werden.

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