München Digital II: Digitaler Personalausweis für Bürgerdienste nutzen
Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Etablierung digitaler Bürgerdienste auf die Online-Ausweisfunktion des neuen elektronischen Personalausweises (nPA) zu setzen.
Begründung
Digitale Unterschriften basieren wie asymmetrische Verschlüsselung auf einem öffentlichen Schlüssel, der öffentlich einsehbar ist, und einem privaten Schlüssel, den nur der Besitzer kennt. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur wie bei PGP erlaubt zwar das Verschlüsseln und Signieren, allerdings nur auf gegenseitigem Vertrauen ohne zentrale Authentifikation. Der neue elektronische Personalausweis (nPA) erlaubt allerdings die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach § 2 Nr. 3 SigG, um online zu unterschreiben. Die Authentifikation ist durch den Personalausweis ausstellende Behörde sichergestellt, ebenso der Schutz des nur im Personalausweis hinterlegten privaten Schlüssels. Die QES wird aktuell nicht unterstützt, dafür die eID, um sich online auszuweisen.