Anträge
26. Juni 2023

Schaffung vom zusätzlichem Wohnraum I. Externes Fachgutachten

Die Landeshauptstadt München beauftragt über Ihre städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein Fachgutachten zur Untersuchung wie hoch (quantitativ) realistisch das Potential zur verstärkten Fortsetzung der Aufstockung von Bestandsgebäuden der GWG und GEWOFAG zur Schaffung neuen geförderten Wohnraums ist. Dabei soll eine Aufstockung der Bestandsgebäude um bis zu zwei Etagen zur Schaffung neuen Wohnraums als Ziel benannt werden.

Die Auftragsvergabe soll bis spätestens 31.10.2023 erfolgen. Das Ergebnis des externen Fachgutachtens soll dem Stadtrat bis spätestens 30.04.2024 vorgestellt werden.

Begründung

Das Potenzial für Aufstockungen von Bestandsgebäuden zur Schaffung neuen Wohnraums ist hoch und bisher noch nicht genau ermittelt worden.

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind Eigentümer eines Bestandes an Wohnhäusern von ca. 2.500. Geschätzt sind davon 70% zur Wohnraumaufstockung geeignet; dies entspricht 1.750 Gebäuden.

Zur weiteren Planung ist daher ein neutrales externes Fachgutachten sinnvoll und hilfreich. Vermehrte Anstrengungen in die Realisierung der Aufstockungen von Bestandsgebäuden sind auch aus Klimaschutzgründen unerlässlich, da durch die Aufstockung von Bestandsgebäuden der Flächenverbrauch massiv reduziert werden kann.

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