Drohende Schließung des St. Josefs-Heims
Die Landeshauptstadt München verhindert die angekündigte Schließung des St. Josefs-Heims in Haidhausen und prüft folgende Schritte:
- Finanzielle Zuschüsse der Landeshauptstadt, um das Heim zu erhalten, und eine ausnahmsweise Befreiung von Gebäudevorschriften, um den Weiterbetrieb im vorhandenen Gebäude zu ermöglichen.
- Sektoraler Bebauungsplan zur Sicherstellung, dass am Standort des St. Josefs-Heims auch künftig eine Alten- und Pflegeeinrichtung bestehen muss und eine anderweitige Nutzung des Grundstücks ausgeschlossen wird. Dies unter Beachtung, ob eine Nutzung der Immobilie des St. Josefs-Heims für andere Zwecke als bisher (z.B. Verkauf an einen Investor und Errichtung von Eigentumswohnungen) rechtlich überhaupt zulässig wäre (die Mittel zum Erwerb der Grundstücke Eggernstraße 6 im Jahre 1862, Preysingstraße 21 im Jahre 1881 sowie Preysingstraße 23 und 25 im Jahre 1906 waren vermutlich zweckgebunden gestiftet / geschenkt worden).
- Erwerb und Betrieb der Immobilie des St. Josefs-Heims durch die Landeshauptstadt München (z.B. über das „MünchenStift“), um sicherzustellen, dass auch künftig dort eine Alten- und Pflegeeinrichtung betrieben wird.
Begründung
Der Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen wurde über die drohende Schließung des traditionsreichen Altenpflegeheims St. Josef in Haidhausen mit über 60 Pflegeplätzen informiert (an die Mitarbeiter des Heims erging ein Brief am 22.11.2023). Für viele pflegebedürftige Menschen aus Haidhausen ist das St. Josefs-Heim ihre Heimat; die Angehörigen wissen, dass die Pflegebedürftigen dort gut und in ihrer gewohnten Umgebung untergebracht sind.
Viele alte Menschen aus Haidhausen sind bereits auf der „Warteliste“ des St. Josefs-Heims oder haben bisher darauf vertraut, im Falle der Pflegebedürftigkeit dort den Lebensabend zu verbringen. Der Stadtbezirk ist auf das Heim dringend angewiesen. Wenn das Heim in der bisherigen Trägerschaft nicht fortgeführt werden kann, muss alles getan werden, damit auch in Zukunft eine Alten- und Pflegeeinrichtung in vergleichbarer Größe an diesem Standort betrieben wird.
Für das Zusammenleben im Stadtbezirk ist es unverzichtbar, dass alte Menschen, wenn sie pflegebedürftig werden, einen Heimplatz in ihrer gewohnten Nachbarschaft finden und nicht in andere Stadtteile ausweichen müssen. Der prozentuale Anteil und die absolute Anzahl älterer und pflegebedürftiger Personen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass solche Menschen durch den Wegfall von bestehenden Pflege-Institutionen aus dem Stadtbezirk verdrängt werden.