Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber in München anbieten
Es ist derzeit ein viel diskutiertes Thema auf Landes- und Bundesebene: Können und sollen Asylbewerber und Asylbewerberinnen gemeinnützige Arbeit leisten? Seit dem 27. Februar haben Kommunen hier durch eine Gesetzesänderung mehr Spielraum. Die CSU/FW-Fraktion fordert die Münchner Stadtverwaltung heute auf, diesen Spielraum zu nutzen und Asylbewerbern die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit zu geben.
Konkret wird beantragt, die Einsatzmöglichkeiten von Asylbewerberinnen und -bewerbern für gemeinnützige Tätigkeiten zu prüfen und in die Praxis umzusetzen. Der Stadtrat ist entsprechend zu informieren und einzubinden. Auch Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat die Städte und Oberbürgermeister bereits ausdrücklich gebeten, ihren neuen Handlungsspielraum zu nutzen. Geflüchtete, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Gemeinschaftsunterkünften leben, dürfen laut Gesetz gemeinnützige Arbeit leisten und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.