CSU/FW-Fraktion begrüßt Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in München
Statt mit einer Bargeldauszahlung werden Asylbewerber in der Landeshauptstadt München staatliche Leistungen zukünftig über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Diese wird ab Juni 2024 vom städtischen Sozialreferat schrittweise eingeführt und damit eine vom Bund beschlossene Gesetzesänderung umgesetzt. Die CSU/FW-Stadtratsfraktion begrüßt dies ausdrücklich.
Am 16. Mai 2024 ist die jüngste Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft getreten. Die Kommunen können seither Leistungen über eine Bezahlkarte ausgeben, auf die die Geldsumme als Guthaben gebucht wird. Auch die Landeshauptstadt München wird zukünftig Gebrauch von dieser Auszahlungsmethode machen. Mit der Einführung der Bezahlkarte werden Überweisungen und Lastschriften von Leistungsempfängern an Dritte und ins Ausland grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Bargeld in Höhe von bis zu 50 Euro pro Person und Monat kann hingegen weiterhin abgehoben werden. Da die Beträge direkt auf die Karten gebucht werden, wird sichergestellt, dass die Leistungen ausschließlich für das Leben der Geflüchteten vor Ort genutzt werden. Zudem entsteht dadurch weniger Verwaltungsaufwand als bei der Auszahlung von Bargeld. Über die konkrete Umsetzung in der Landeshauptstadt München werden die Mitglieder des Sozialausschusses am Donnerstag informiert.