Gastronomische Winternutzungen vereinfachen
Die Lokalbaukommission und die Gaststättenabteilung im Kreisverwaltungsreferat prüfen, wie Genehmigungsverfahren für gastronomische Winternutzungen auf Flächen, die dem jeweiligen Betrieb gehören, vereinfacht bzw. durch Anzeigeverfahren ersetzt werden können.
Begründung
Viele Münchner Gastronomen nutzen ihre Bier-/ Wirtsgartenflächen auf privatem Grund für vielfältige Winternutzungen, z.B. Eisstockschießen, Glühwein und Würstelbraten…
Jahr für Jahr müssen solche Nutzungen bauordnungsrechtlich und gaststättenrechtlich beantragt und genehmigt werden.
Bei unveränderter Nutzung und Aufbau sollte ein Anzeigeverfahren das Genehmigungsverfahren ersetzen.