Abfragen an städtischen Realschulen
Der Oberbürgermeister äußerte sich in einem Instagrampost (https://www.instagram.com/reel/DIEq-N8NacM/?igsh=MWw1cXlmcDM3a3ludw==) vom 05. April 2025 zur Petition zur Abschaffung von Extemporalen und Abfragen. Hierbei betonte er, dass er die Petition auch selbst mitgezeichnet habe.
Die gänzliche Abschaffung wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und bei weitem nicht von allen aus Wissenschaft und Lehrerschaft befürwortet, da unangekündigte Leistungsnachweise einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Lernfortschritts leisten. Zudem würde dieser Vorstoß sowohl Schülern als auch Lehrern die Flexibilität zum Ausgleich von schlechten Noten in Schulaufgaben nehmen.
Der Freistaat Bayern regelt im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz zu Extemporalen und Abfragen die Leistungserhebungen und Arten der Leistungsnachweise im Allgemeinen. In den einzelnen Schulordnungen wie z. B. der Realschulordnung (RSO) wird hierzu näheres ausgeführt. So heißt es im § 18 Abs. 8:
„Mit Ausnahme des Fachs Deutsch können Schulaufgaben und Stegreifaufgaben im Einvernehmen mit dem Elternbeirat durch angesagte Tests im Turnus von sechs Wochen ersetzt werden“.
Da die Landeshauptstadt München 21 städtische Realschulen hat fragen wir Herrn Oberbürgermeister:
- Welchen pädagogischen Mehrwert erhofft sich der Oberbürgermeister davon, keine unangekündigten Leistungserhebungen mehr in der Schule stattfinden zu lassen?
- War Herrn Oberbürgermeister zum Zeitpunkt seinen Posts die Gesetzesgrundlage und die vielseitige Regelung an den einzelnen Schularten bekannt?
- Wie viele städtische Realschulen wenden diese Möglichkeit der Leistungserhebung des Gesetzes bisher an und an wie vielen städtischen Realschulen wurden im laufenden Schuljahr noch unangekündigte Exen und Abfragen abgehalten?
- Warum unterzeichnet der Oberbürgermeister eine Petition, obwohl er im eigenen Zuständigkeitsbereich schon längst handeln hätte können?