Abschied vom Heimtier
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, alle Möglichkeiten der Tierbestattung auf dem Stadtgebiet darzustellen und deren Umsetzung zu prüfen.
Begründung
In der Landeshauptstadt München gibt es eine große Anzahl von Haustierbesitzern und die Zahl der Hundehaltung steigt nachweislich an. Damit geht auch die Frage einher, welche Möglichkeiten der Bestattungen es nach Ableben der Heimtiere gibt.
Der einzige Tierfriedhof auf dem Münchner Stadtgebiet wird 2025 verschwinden. Ein Grab anlegen können nur Münchnerinnen und Münchner, die ein geeignetes eigenes Grundstück besitzen oder die Genehmigung von ihrem Vermieter erhalten. Alle anderen müssen die Tiere kostenpflichtig „entsorgen“.
Die Frage einer Bestattungs- und Erinnerungskultur für Heimtiere stellt keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Es ist jedoch ungeachtet dessen eine kommunale Pflicht, auf die Interessen und Bedürfnisse von Bürgergruppen einzugehen. Ein Verweis auf die bestehende gesetzliche Pflichtaufgabe aus dem „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzt zur hygienischen Entsorgung toter Tiere“ im Rahmen des Gesundheitsschutzes, wird dem nicht gerecht.
Wie auch andere große Städte muss die Landeshauptstadt München die Voraussetzungen für einen würdevollen Abschied, unabhängig von finanziellen und örtlichen Möglichkeiten, anbieten oder unterstützen. Neben einem Tierfriedhof sind hier unter anderem auch Baum- und Feldbestattungen der Asche oder Möglichkeiten der gemeinsamen Bestattung zu prüfen.