Allgemeinverfügung zum Wassersparen – Ausnahme für Kitas für Planschbecken
Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) der Landeshauptstadt München (LHM) verändert die am 14.07.2026 veröffentlichte Allgemeinverfügung zum Wassersparen in Ziffer 1, Absatz a. auf folgende Weise:
„1. Die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser in der Landeshauptstadt München
a) zur Befüllung und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (z.B. Tonnen) o.ä. wird untersagt.
Ausgenommen sind Kindertagesstätten und, im Falle einer Verlängerung dieser Allgemeinverfügung, Ferienaktionen von organisierten Ferienfreizeiten, denen es an Tagen mit Temperaturen von über 30 Grad Celsius erlaubt wird, eine angemessene Anzahl an Wasserspielanlagen (Planschbecken o.ä.) zu befüllen, sofern ein sparsamer Umgang mit dem Wasser sichergestellt wird.“
Der Rest der Allgemeinverfügung bleibt unverändert.
Sollte die Allgemeinverfügung verlängert werden oder es in Zukunft erneut zu einer solchen oder ähnlichen Allgemeinverfügung kommen, ist dieses Thema direkt mitzudenken.
Begründung
Die CSU-Stadtratsfraktion haben in den vergangenen Tagen sehr viele E-Mails oder Anrufe von Kindertagesstätten erreicht, die die Allgemeinverfügung zum Wassersparen der LHM vor allem in dem Punkt kritisieren, dass es ihnen nun nicht mehr erlaubt sei, Planschbecken oder Wasserbassins mit Wasser zu befüllen, so dass sich die Kinder bei hohen Temperaturen darin abkühlen könnten.
Der CSU-Fraktion ist bewusst, dass die aktuelle Grundwassersituation in München einen sparsamen Umgang mit Wasser notwendig macht.
Die Aussagen sowohl der Stadtverwaltung als auch der Stadtwerke München dazu waren eindeutig. Bei hohen Temperaturen halten wir es jedoch für vertretbar, dass es Kindertagesstätten oder Ferienaktionen von Ferienfreizeiten an extrem heißen Tagen weiterhin erlaubt wird, Planschbecken o.ä. mit Wasser zu befüllen und zu nutzen. In der aktuellen Situation, in der das Bewusstsein für die aktuelle Lage bei den Menschen angekommen ist, ist es den Betreibern der Kindertagesstätten und Initiatoren der Ferienfreizeiten durchaus zuzutrauen, die ihnen erlaubte Ausnahme nicht auszunutzen.