Anträge
26. Oktober 2026

Ampelschaltung an der Töginger Straße / Prinzregentenstraße an veränderte Verkehrsführung anpassen – Rückstau auf die A 94 vermeiden

Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, die bestehende Ampelschaltung an der Kreuzung Töginger Straße / Prinzregentenstraße am Ende der Bundesautobahn A 94 zu überprüfen und an die durch den Neubau einer Verkehrsinsel veränderten Verkehrsbedingungen anzupassen.

Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die im Rahmen des Luftreinhalteplans festgelegte beziehungsweise ursprünglich vorgesehene Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage auch unter den neuen baulichen Gegebenheiten möglichst erhalten bleibt.

Hierzu soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Grünphasen und die Verkehrsfreigabe an die unmittelbar hinter der Ampelanlage entstandene Fahrbahnverengung von zwei auf einen Fahrstreifen angepasst werden können.

Ziel ist es, den Verkehrsabfluss am Ende der A 94 zu verbessern, regelmäßige Rückstaus bis auf die Autobahn zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Begründung

Die Ampelschaltung am Ende der Bundesautobahn A 94 im Bereich der Töginger Straße / Prinzregentenstraße wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Luftreinhalteplans eingerichtet beziehungsweise angepasst, um den Verkehrsfluss gezielt zu steuern.

Durch den zwischenzeitlichen Neubau einer Verkehrsinsel unmittelbar hinter der Lichtsignalanlage haben sich die baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen jedoch wesentlich verändert. Während der Verkehr bislang auf zwei Fahrstreifen weitergeführt werden konnte, kommt es nun unmittelbar hinter der Ampel zu einer Verengung auf nur noch einen Fahrstreifen.

Diese Engstelle führt dazu, dass der freigegebene Verkehr nicht mehr in ausreichendem Umfang abfließen kann. In der Folge können während der Grünphase weniger Fahrzeuge die Ampel tatsächlich passieren, als dies unter den bisherigen baulichen Voraussetzungen möglich war.

Dadurch entstehen erhebliche Rückstaus, die sich teilweise bis auf die Bundesautobahn A 94 erstrecken. Dies beeinträchtigt nicht nur den Verkehrsfluss, sondern birgt insbesondere am Autobahnende ein erhöhtes Unfallrisiko durch plötzlich auftretende Stauenden.

Es ist daher erforderlich, die bestehende Ampelschaltung unter Berücksichtigung der neuen Verkehrsführung erneut zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Die ursprünglich zugrunde gelegten Verkehrsmengen und Leistungsfähigkeiten müssen mit der tatsächlichen Abflusskapazität nach dem Umbau abgeglichen werden.

Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass unnötige Rückstaus und längere Standzeiten von Fahrzeugen zusätzliche Abgasemissionen verursachen können und damit den Zielen des Luftreinhalteplans entgegenwirken.

Eine wirksame Verkehrssteuerung muss sich an den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten orientieren. Es kann nicht sein, dass durch eine neu geschaffene Engstelle die Leistungsfähigkeit einer bestehenden Ampelanlage erheblich eingeschränkt wird und sich dadurch der Verkehr bis auf die Autobahn zurückstaut.

Die Landeshauptstadt München ist deshalb aufgefordert, die Auswirkungen der neuen Verkehrsinsel auf den Verkehrsabfluss zu untersuchen und die Ampelschaltung entsprechend zu optimieren.

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