Anträge
3. Juni 2024

Angebot des Integrationskurses durch die LHM

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung als Kursträger für Integrations- und Berufssprachkurse zu stellen und diesen nach bestehenden Richtlinien und zusätzlichen München-Schwerunkten zu entwickeln. Nach Zulassung sind Integrationslehrer und -prüfer einzustellen bzw. auszubilden.

Begründung

Der Bedarf an Plätzen für den Integrationskurs mit mindestens 700 Stunden ist durch die vergangenen und aktuellen politischen Ereignisse sehr hoch. Diese Bildungsmaßnahme ist für die Integration in Gesellschaft und Arbeit existenziell. Bisher werden Kursanwärterinnen und- anwärter mit einem vom Ausländeramt ausgestellten Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein angewiesen, sich bei einem Kursanbieter anzumelden.

Durch die Zulassung als Träger für den Integrationskurs schafft die Landeshauptstadt München ein zusätzliches Angebot und leistet dadurch einen Beitrag zur Deckung von dringend benötigten Fortbildungsplätzen.

Durch den Gestaltungsspielraum der Kursinhalte können gezielt ortsspezifische Themen aufgenommen werden. Außerdem kann die Landeshauptstadt München als größter Arbeitgeber schon an dieser Stelle gezielt über Beschäftigungsmöglichkeiten informiert und akquirieren.

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