Anträge
11. Januar 2022

Aufbahrungsraum in Oberföhring dauerhaft erhalten

Die Landeshauptstadt München erhält den Aufbahrungsraum in der Muspillistraße 8 in Oberföhring dauerhaft. Es muss hier alles unternommen werden, um die Streichung der vertraglich vereinbarten Dienstbarkeit im Grundbuch zu verhindern und der Kirchengemeinde weiterhin die Nutzung des Aufbahrungsraums zu ermöglichen.

Begründung

Die Möglichkeit einer Aufbahrung in der Muspillistraße 8 direkt am Friedhof im alten Ortskern von Oberföhring hat eine lange Tradition, die bis in das Jahr 1873 zurückreicht. Eine Tradition, die jetzt durch das Gesundheitsreferat komplett aufgegeben werden soll.

Der Aufbahrungsraum ging mit der Eingemeindung Oberföhrings im Jahr 1913 ins städtische Eigentum über. Er stellt – genauso wie die Freiwillige Feuerwehr im Ortskern Oberföhring – einen wichtigen Teil der ehemaligen örtlichen Dorfstrukturen und Bräuche dar, die es auch nach der Eingemeindung zu erhalten galt.

Der Erhalt der unentgeltlichen Nutzung als Aufbahrungsraum wurde dementsprechend gegenüber der Kirchengemeinde auch beim Verkauf des Gebäudes 2016/2017 erneut zugesichert. Um diese Zusicherung umzusetzen, wurde die Dienstbarkeit für die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes zum Vertragsbestandteil gemacht.

Da nun im Nachgang zum Verkauf mit dem neuen Eigentümer Uneinigkeit bezüglich der von der Stadt zu übernehmenden Renovierungskosten entstanden ist, steht die Option im Raum, dass die entsprechende Dienstbarkeit aus Kostengründen aus dem Grundbuch gestrichen und damit die Bestattungstradition am Friedhof Oberföhring unwiederbringlich beendet wird. Hohe Sanierungskosten waren jedoch angesichts des Zustands des Gebäudes und der jahrelangen Untätigkeit der Stadt im Hinblick auf anstehende Sanierungen bereits beim Verkauf vorherzusehen.

Bei diesem Thema sollten keine wirtschaftlichen Aspekte eine Rolle spielen. Dass der Erhalt des Aufbahrungsraums wirtschaftlich nicht profitabel gestaltet werden kann, stand bereits vor dem Verkauf des Gebäudes fest und darf auch nicht Maßstab der Erwägungen sein. Ein würdevolles und wohnortnahes Abschiednehmen von den Verstorbenen muss weiterhin möglich sein.

Die nächstmögliche Alternative der Stadt für die trauernde Gemeinde ist die Aussegnungshalle am Nordfriedhof. Dieser Weg ist aber gerade für ältere Mitbürger sehr beschwerlich und langwierig und somit nicht zuzumuten.

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