Aufenthaltspapiere gegen Bargeld – während Bürger mehr als 18 Monate auf eine Einbürgerung warten müssen?
„KVR-Mitarbeiterin angeklagt! Es geht um 850.000 € – Aufenthaltstitel gegen Bargeld“ – so titelte die TZ MÜCNHEN am 11.06.2026. Demnach hat die Staatsanwaltschaft München im Bestechungsskandal gegen drei weitere Verdächtige Anklage erhoben. Eine Ex-Mitarbeiterin soll sich laut Staatsanwaltschaft in 85 Fällen des Einschleusens von Ausländern und bandenmäßiger Urkundenfälschung schuldig gemacht haben. Unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung des Fehlverhaltens der Beschäftigten stellen diese Fälle rechtswidrige Verwaltungsakte dar. Auf Grund der Tatsache, dass dafür Bestechungsgelder oder andere Vergünstigungen (und sei es durch einen Bevollmächtigten) geleistet wurden, sollten die Verwaltungsakte vom KVR zurückgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie viele ausländischen Personen wurden dadurch unrechtmäßig aufenthaltsrechtliche Papiere ausgestellt?
- Welche und wie viele Titel waren dies im Detail?
- Wurden die rechtswidrigen Verwaltungsakte und die rechtswidrigen Einbürgerungen mittlerweile zurückgenommen?
- Wurden rechtswidrig erteilte Aufenthaltstitel nicht zurückgenommen und was sind die Gründe dafür?
- Welche Konsequenzen hatte dieses Verhalten für die Ausländer, die sich illegal Aufenthaltstitel erschlichen haben, während normale Einbürgerungsanträge bekanntermaßen eine Bearbeitungszeit von mehr als 18 Monaten haben?
- Welche organisatorischen Strukturen lagen im Geschäftsprozess und im Genehmigungsverfahren vor, die eine solch geballtes kriminelles Vorgehen ermöglicht haben?
- Inwieweit wurden Mängel insbesondere bei Einbürgerungen mittlerweile abgestellt?
- Wie wirken sich die neuen Prozessstrukturen auf die Bearbeitungszeiten bei Einbürgerungen aus?