Aufwandsentschädigung für angehende Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr bei der MüK II – Gleichbehandlung sicherstellen
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München wird gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass für angehende Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr (PJ) bei der München Klinik gGmbH (MüK) eine angemessene monatliche Aufwandsentschädigung eingeführt wird. Es geht dabei nicht um eine Vollvergütung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern um eine angemessene Anerkennung und Gleichbehandlung mit anderen Ärzten im PJ.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bis zu einer bundeseinheitlichen Refinanzierungsregelung eine interimistische, stufenweise oder teilweise Finanzierung ermöglicht werden kann.
Begründung
Das Praktische Jahr stellt den letzten und besonders verantwortungsvollen Abschnitt des Medizinstudiums vor der Approbation dar. Die angehenden Ärztinnen und Ärzte sind während dieser Zeit voll in den Stations- und Klinikalltag eingebunden, arbeiten faktisch in Vollzeit, übernehmen ärztliche Aufgaben unter Anleitung und tragen Mitverantwortung für Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig bereiten sie sich auf das Staatsexamen vor, sodass kaum Raum für eine Nebentätigkeit bleibt.
Vor diesem Hintergrund ist es sachlich nicht nachvollziehbar, dass PJ-Studierende an der MüK bislang keine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten (wie in der Antwort des Gesundheitsreferates vom 10.02.2026 auf den vorhergehenden Antrag Nr. 20-26 / A 06079 „Aufwandsentschädigung für angehende Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr bei der MüK“ der Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler ausgeführt), während die bayerischen Universitätsklinika bereits seit Jahren entsprechende Zahlungen leisten.
Ebenso wenig ist vermittelbar, dass Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten in anderen, weniger verantwortungsvollen Tätigkeitsbereichen (z.B. Eventbranche, Marketingagenturen) häufig mit rund 500 Euro monatlich vergütet werden, angehende Ärztinnen und Ärzte jedoch leer ausgehen. Eine angemessene Aufwandsentschädigung wäre kein arbeitsrechtliches Gehalt, sondern ein Zeichen der Anerkennung und des Respekts gegenüber dem ärztlichen Nachwuchs.
Ziel ist es, zumindest eine Gleichstellung mit den bayerischen Universitätsklinika sowie eine nicht schlechtere Behandlung als andere Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten in weniger verantwortungsvollen Branchen sicherzustellen.
Die Aufwandsentschädigung soll sich mindestens an der durchschnittlichen Vergütung der Unikliniken des Freistaats Bayern orientieren (derzeit ca. 200–600 Euro monatlich) und jedenfalls nicht unter dem Niveau vergleichbarer Pflichtpraktika (durchschnittlich rund 500 Euro monatlich) liegen.
Zugleich würde eine solche Aufwandsentschädigung die Attraktivität der MüK als Ausbildungsstandort stärken und einen Beitrag zur langfristigen Fachkräftesicherung leisten.