Anfragen
3. Juli 2026

Auswirkungen der Änderungen des Gewalthilfegesetzes

Das Gewalthilfegesetz und die dazugehörige Landesumsetzung sollen ab 1. Januar 2027 eine neue Finanzierungs- und Sicherstellungsstruktur für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen schaffen. Für die kommunale Ebene stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang bisherige kommunale Finanzierungsanteile künftig entfallen oder neue Folgekosten entstehen. Angesichts dessen ist eine frühzeitige Klärung für die Landeshauptstadt München angezeigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Welche Auswirkungen hätte die derzeit vorgesehene AVSG (Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze)-Änderung auf die Finanzierung der Münchner Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und sonstigen Angebote des Hilfesystems, falls die Regelung in der vorgesehenen Form in Kraft tritt?
  2. Welche kommunalen Finanzierungsanteile, Eigenanteile oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt München würden nach Einschätzung der Verwaltung ab 1. Januar 2027 entfallen, fortbestehen oder neu entstehen?
  3. Welche Münchner Einrichtungen, Plätze und Träger wären von einer landesweiten Finanzierung nach dem Gewalthilfegesetz betroffen, auch soweit bislang keine Förderung über die bisherige Richtlinie erfolgt ist?
  4. Wie bewertet die Verwaltung die im Entwurf noch unklare Bedarfsermittlung und Entwicklungsplanung des Freistaats, und welche Beteiligung der Landeshauptstadt München an einer solchen Planung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich?
  5. Hält die Verwaltung eine Fortführung des sogenannten „Schutzes des Anstaltsortes“ für erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Erstattung von Unterkunfts-, Miet- und Folgekosten an die Herkunftskommune, wenn betroffene Frauen am Standort des Frauenhauses einen neuen Wohnsitz nehmen?
  6. Welche Auswirkungen sind im Übergangszeitraum ab 1. Januar 2027 für Frauen zu erwarten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Heranziehung zu Unterkunftskosten oder andere Eigenbeteiligungen?
  7. Hätte die vorgesehene Neuregelung Folgen für Personalbedarf, Stellenbemessung und Eingruppierung, insbesondere bei großen Frauenhäusern mit hoher Belegung und besonderem Betreuungsbedarf?
  8. Wie würde sich die Landeshauptstadt München gegenüber dem Freistaat Bayern positionieren, damit Finanzierung, Sicherstellungsauftrag und Ausbau des Hilfesystems vollständig und rechtssicher geregelt werden?
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