Auswirkungen der Reform des BayKiBiG bei der Großtagespflege?
Der Reformprozess für das Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (BayKiBiG) wird sich auch auf die Großtagespflege in München auswirken. Welche Konsequenzen und Handlungsbedarfe sich für die Münchner Einrichtungen daraus ergeben, sind Voraussetzung dafür, dass der Stadtrat notwendige Entscheidungen und Maßnahmen einleitet.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie wirkt sich ein Wegfall der Förderung nach Art. 20a BayKiBiG auf die Großtagespflege in München aus, insbesondere
- auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit bestehender Einrichtungen,
- auf die Betreuungsqualität (insbesondere Fachkraftanteile) sowie
- auf die Angebotsstruktur insgesamt.
- Ob und in welchem Umfang sind die derzeit von der Landeshauptstadt München gewährten freiwilligen kommunalen Förderleistungen im Bereich der Großtagespflege
- an die Förderung nach Art. 20a BayKiBiG gekoppelt und
- müssten im Falle eines Wegfalls der staatlichen Förderung ebenfalls entfallen oder reduziert werden.
- Wie viele bestehende Großtagespflegeplätze in München wären konkret betroffen
- differenziert nach aktuell geförderten Einrichtungen sowie
- unter Angabe eines möglichen Szenarios, wie viele Plätze bei Wegfall der Förderung perspektivisch wegfallen könnten.
- Welche Handlungsoptionen sieht die Landeshauptstadt München, um negative Auswirkungen zu vermeiden, insbesondere
- ob eine kommunale Kompensation der wegfallenden Mittel geprüft wird,
- ob alternative Fördermodelle oder Übergangsregelungen denkbar sind
- und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus für den städtischen Haushalt ergeben würden.
Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Landeshauptstadt München einen Wegfall der Förderung nach Art. 20a BayKiBiG so kompensieren würde, dass es zu keinem Abbau von Betreuungsplätzen in der Großtagespflege kommt.