Barrierefreiheit und Erreichbarkeit von Menschen mit Behinderung in einer erweiterten Fußgängerzone der Altstadt
Während über Aufenthaltsqualität, Klimaschutz und Verkehrsberuhigung intensiv diskutiert wird, stellt sich die Frage, wie die Belange von Menschen mit Behinderung, mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren sowie pflegebedürftigen Personen künftig berücksichtigt werden sollen.
Für viele Betroffene ist die unmittelbare Erreichbarkeit ihrer Wohnung durch Kraftfahrzeuge keine Frage des Komforts, sondern eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und die Inanspruchnahme notwendiger Unterstützungsleistungen.
Eine barrierefreie Stadt zeichnet sich nicht allein durch breite Gehwege und abgesenkte Bordsteine aus, sondern auch dadurch, dass notwendige Mobilität ohne unnötige Hürden möglich bleibt. Bevor weitere Bereiche der Altstadt für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr geschlossen werden, ist daher transparent darzulegen, wie die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger konkret berücksichtigt und ihre Teilhabe sichergestellt werden sollen.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Welche Regelungen sind für Menschen mit Behinderung vorgesehen, die innerhalb einer bestehenden oder künftig erweiterten Fußgängerzone wohnen und auf eine unmittelbare Anfahrt mit dem Pkw angewiesen sind?
- Ist sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung auch künftig jederzeit und ohne vorherige Genehmigungsverfahren von Angehörigen, Freunden oder privaten Fahrdiensten direkt an ihrer Wohnadresse abgeholt bzw. dorthin gebracht werden können?
Und falls Genehmigungen erbracht werden müssen, wie sehen diese aus?
- Wie werden haushaltsnahe Dienstleistungen, ambulante Pflegeleistungen, Essen-auf-Rädern-Dienste, medizinische Fahrdienste sowie sonstige Unterstützungsangebote innerhalb der Fußgängerzonen ermöglicht?
- Welche Ausnahmeregelungen bestehen, bereits heute für die Zufahrt von privaten Fahrzeugen zur Beförderung von Menschen mit Schwerbehinderung und wie werden diese kontrolliert bzw. kommuniziert? Welche Möglichkeiten haben pflegende Angehörige?
- Wie soll gewährleistet werden, dass kurzfristige oder spontane Fahrten zu Arztpraxen, Physiotherapie-, Ergotherapie- oder anderen medizinischen Behandlungen weiterhin ohne bürokratische Hürden möglich bleiben?
- Welche Erkenntnisse liegen der Landeshauptstadt München über die Auswirkungen bestehender Fußgängerzonen auf die Mobilität von Menschen mit Behinderung sowie hochbetagten Seniorinnen und Senioren vor?
- Wurden Behindertenverbände, der Behindertenbeirat, Seniorenvertretungen, der Seniorenbeirat und Organisationen der ambulanten Pflege im Vorfeld der Planungen beteiligt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Hält die Stadtverwaltung es für vereinbar mit dem Ziel einer inklusiven Stadtentwicklung, wenn Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt künftig für alltägliche Fahrten auf Ausnahmegenehmigungen, feste Zeitfenster oder andere bürokratische Verfahren angewiesen wären?