Begünstigt die sog. „Linie des Hauses“ Betrugs- oder Korruptionsfälle?
Nach jüngsten Medienberichten ist es im Kreisverwaltungsreferat (KVR) erneut zu einem mutmaßlichen Korruptions- bzw. Betrugsfall gekommen. Dabei sollen interne Kontrollmechanismen nicht ausreichend gegriffen haben. In diesem Zusammenhang ist erneut die sog. „Linie des Hauses“, intern wohl auch als „Münchner Weg“ beschrieben, in der Verwaltungspraxis des KVR zu thematisieren, die auf ein hohes Maß an Ermessensausübung, Kulanz und Einzelfallprüfung setzt.[1] Dies wirft die Frage auf, ob diese spezifische Verwaltungskultur unbeabsichtigt Missbrauch, Intransparenz oder mangelnde Nachvollziehbarkeit begünstigt.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie bewertet die Stadtspitze den aktuellen Korruptionsfall im KVR und welche internen Kontrollmechanismen haben in diesem Zusammenhang versagt?
- Wie wird der sog. „Münchner Weg“ in der Verwaltungspraxis konkret angewendet und wie wird dessen Umsetzung für die interne Revision bzw. Compliance dokumentiert? Wie ist intern sichergestellt, dass die Anweisung der „Linie des Hauses“ nicht eine Begünstigung für potenzielle Korruptionsfälle darstellt?
- Bestehen verbindliche Leitlinien oder Handreichungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie dieser Ermessensspielraum konkret auszuüben ist?
- Gibt es eine interne Evaluierung, ob durch den „Münchner Weg“ Risiken für Korruption, Amtsmissbrauch oder Begünstigung entstehen können mit konkreten Handlungsplänen für diese Fälle?
- Wie werden Entscheidungen, die im Rahmen dieses Ermessensspielraums getroffen werden, dokumentiert und kontrolliert?
- Wird aktuell geprüft, ob durch den „Münchner Weg“ in der Vergangenheit weitere unzulässige Begünstigungen oder Betrugsfälle begünstigt wurden und gibt es hierfür bereits weitere „Verdachtsmomente“?
- Welche konkreten Maßnahmen plant der Oberbürgermeister, um die Kontroll- und Compliance-Strukturen im KVR zu verbessern? Welche konkreten internen Sicherheitsmaßnahmen plant das KVR zukünftig, um Korruption bei der Bearbeitung von Aufenthaltstiteln oder ähnlichen Bescheiden zu vermeiden?
- Ist geplant, künftig externe unabhängige Prüfinstanzen stärker in die Compliance-Struktur des KVR einzubinden, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden? Falls nein, warum nicht?
[1] Vgl. StR-Anfrage 20-26 / F 01162 der CSU-FW-Stadtratsfraktion v. 25.03.2025, „Wer legt die „Linie des Hauses“ bei der Abschiebepolitik der LHM fest?“; vgl. auch https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/muenchner-behoerden-leiter-verraet-beiabschiebungen-haben-wir-einen-ermessensspielraum-art-1026006, veröffentlicht 23.12.2024, zuletzt aufgerufen am 27.10.2025.