Anträge
3. September 2025

Bessere Anreize für kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhäuser im PsychVVG

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München (LHM) setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) bessere Anreize für kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhäuser geschaffen werden.

Das könnte unter anderem über die Einführung von Strukturzuschlägen für die dort besonders vorhandenen Anforderungen wie schulische Angebote oder Freizeitpädagogik im Klinikalltag sowie Elternarbeit oder sozialpädagogische Begleitung geschehen. Zusätzlich wäre auch die Entwicklung eines eigenständigen kinder- und jugendpsychiatrischen Entgeltsystems, das auf die Bedürfnisse von Kinder- und Jugendpsychiatrien zugeschnitten ist, denkbar. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt.

Begründung

Um die Münchner Kliniklandschaft um zusätzliche, dringend notwendige Betreuungsplätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu erweitern, werden rein kommunale Maßnahmen bedauerlicherweise nicht ausreichen. Deshalb ist es nötig, dass sich der Oberbürgermeister in dieser Sache auf Bundesebene einbringt und gesetzliche Verbesserungen erwirkt.

Diese sind angesichts der seit 2020 wieder stark ansteigenden Rate von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in psychiatrischer Behandlung sind (2020 waren es noch rund 72.400 Fälle[1], 2023 waren es je nach Quelle zwischen rund 112.600[2] und 130.000 Fälle[3]) und der vergleichsweise langen Dauer von psychiatrischen Behandlungen unabdingbar.

[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/75206/umfrage/behandlung-jugendlicher-mit-psychischen-und-verhaltensstoerungen/

[2] https://www.aerzteblatt.de/news/junge-menschen-oft-wegen-psychischer-probleme-im-krankenhaus-c099ac68-9ba1-497d-bfe6-a48aba7c6385

[3] Münchner Merkur vom 28.03.2025: „Der Weltschmerz macht die Jugend krank“

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