Anfragen
3. August 2023

Bürokratieabbau bei Baugenehmigungen?

Durch die zum 01.02.2021 in Kraft getretene Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) haben sich einige Möglichkeiten von Verfahrensbeschleunigungen und zum Abbau von bürokratischen Hürden ergeben.

Immer wieder erreichen uns jedoch Hinweise, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren in der Landeshauptstadt München nicht von allen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Wie hat sich die Novellierung der Bayerischen Bauordnung auf die Verfahrensweisen in der Lokalbaukommission (LBK), als Baugenehmigungsbehörde, ausgewirkt?
  2. Wie stellt sich die Bearbeitungsdauer für Bauanträge im Vereinfachten Verfahren (Art. 59 BayBO) vor der Novellierung und danach dar?
  3. Wie hat sich die Einführung der Genehmigungsfiktion bei Baugenehmigungen (Art. 68 BayBO) auf die Verfahrensweisen der LBK ausgewirkt?
    In wie vielen Fällen ist im Zeitraum 01.02.2021 bis 30.06.2023 eine Baugenehmigung fiktiv eingetreten? In wie vielen Fällen wurde durch Erklärung auf dieses Verfahren verzichtet?
  4. Wie wird mit Bauanträgen von Wohnbebauungen im Rahmen von Bebauungsplänen umgegangen? Wird hier auch die Genehmigungsfiktion erteilt? Falls nein, warum nicht.
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