Anträge
29. August 2023

Bürokratieabbau zur Prozessbeschleunigung – umsetzen anstatt reden

  1. Der Oberbürgermeister richtet in seinem Büro eine Fachstelle für Bürokratieabbau zur Prozessbeschleunigung in kommunaler Zuständigkeit ein.
  2. Jedes Referat der Landeshauptstadt München richtet im Bereich der Referatsleitung ohne zusätzliche VZÄ aus der eigenen Stellenbewirtschaftung eine Stelle ein, die sich ausschließlich mit Bürokratieabbau zur Prozessbeschleunigung im Rahmen kommunaler Zuständigkeit im jeweiligen Referat beschäftigt.
  3. Der Stadtrat bildet einen Fachausschuss für Bürokratieabbau zur Prozessbeschleunigung in kommunaler Zuständigkeit.
  4. Die Fachstelle für Bürokratieabbau zur Prozessbeschleunigung in kommunaler Zuständigkeit im OB-Büro berichtet dem Fachausschuss des Stadtrats vierteljährlich über die erzielten Ergebnisse der einzelnen Referate. Der Bericht soll konkrete Angaben zu den jeweiligen Prozessen und deren Beschleunigungspotential sowie konkrete Angaben zur Umsetzung dieser Beschleunigungen unter Angabe einer Zeitschiene enthalten.
  5. Oberbürgermeister und Stadtrat loben einen Wettbewerb unter städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. In diesem Wettbewerb werden erfolgreiche Vorschläge zum Bürokratieabbau, auch finanziell, prämiert.

Begründung

Auf allen staatlichen Ebenen nimmt selbstgeschaffene Bürokratie zu und verlängert Entscheidungsprozesse. Politiker aller Ebenen bekennen sich gerne wortreich, aber lediglich abstrakt, zum Abbau von Bürokratie. Selbst die aus kommunaler Sicht viel gescholtenen Ebenen von Bund und Ländern als Hauptverursacher von Bürokratiezunahme haben die Notwendigkeit zum aktiven Handeln erkannt und einen gemeinsamen Runden Tisch ins Leben gerufen. Dieser hat den Bürokratieabbau zur Prozessbeschleunigung als Ziel. Davon unbenommen ist es den Kommunen grundsätzlich nicht untersagt, in eigener Zuständigkeit geschaffene Bürokratieanteile auch selbst wieder abzuschaffen, ohne dabei von geänderten Vorgaben von Bund und Land abhängig zu sein.

Es wäre wünschenswert, wenn der Oberbürgermeister, der Stadtrat und die Verwaltung der größten deutschen Kommune mit dem Abbau von Bürokratie zur Prozessbeschleunigung im eigenen Zuständigkeitsbereich als leuchtendes Beispiel aktiv vorangehen würden.

Von einer öffentlichen Aufmerksamkeit weit über die Stadtgrenzen hinaus und einer positiven Reaktion der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Stadt kann ausgegangen werden. Lasst uns gemeinsam dem parteiübergreifenden, jedoch bislang abstrakten Bekenntnis zum dringend erforderlichen Abbau von Bürokratie zur Prozessbeschleunigung auch Taten folgen.

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