CSD 2026 weg vom Marienplatz?
Rückmeldungen der Community zufolge soll der CSD 2026 vom Marienplatz in die Ludwigstraße bis hin zum Siegestor verlegt werden. Grund hierfür seien die in den vergangenen Jahren weiter verschärften Sicherheitsauflagen, insbesondere in Hinblick auf den Überfüllungsschutz und das sog. Crowd-Management. Gleichzeitig werde auf bauliche Vorgaben, Reduzierung von Gastroflächen, verpflichtende Absperrmaßnahmen sowie zusätzliche personelle Sicherheitsanforderungen am bisherigen Standort verwiesen.
Die Ludwigstraße werde nun als großflächiger, luftiger Veranstaltungsraum mit drei Veranstaltungstagen (Fr–So, teils bis 01:00 Uhr) geplant. Gleichzeitig befänden sich noch viele Punkte im Abstimmungsprozess. Die Verlagerung aus dem Stadtzentrum (Marienplatz/Fußgängerzone) könnte jedoch Auswirkungen auf die Sichtbarkeit des CSD haben. Zudem würde eine Sperrung der Ludwigstraße bis zum Siegestor über drei Tage auch Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Straßenzüge sowie auf die Verkehrsführung haben. Die Frequenz in der Innenstadt könnte u.U. abnehmen, was zu Umsatzrückgängen in den gastronomischen Betrieben sowie dem Einzelhandel führen kann.
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
- Welche konkreten sicherheitsrechtlichen Auflagen, insbesondere zu Überfüllungsschutz, Crowd-Management, Rettungswegen und Aufbauvorgaben haben dazu geführt, dass der Marienplatz für das CSD-Straßenfest als nicht mehr geeignet bewertet wurde? Wie erklärt sich die Vorhaltung von zusätzlichem Personal und Zäunen auf dem Marienplatz mit den entsprechenden Kosten für den Veranstalter und wie wird die Verhältnismäßigkeit künftig sichergestellt? Wie wurde deren Notwendigkeit begründet?
- Welche maximal zulässige Besucherzahl gilt für das neue Veranstaltungsgelände in der Ludwigstraße und wie soll diese kontrolliert werden?
- Welche Anforderungen bestehen 2026 für die Durchführung des CSD am neuen Standort konkret für Rettungswege, Evakuierungskonzept, Brandschutz, Einfriedung und Sicherheitspersonal?
- In welchem Umfang waren am Marienplatz verpflichtende Absperrmaßnahmen und zusätzliche Sicherheitskräfte vorgeschrieben und wie unterscheiden sich diese Anforderungen nun in der Ludwigstraße?
- Auf welcher Grundlage wird das neue, dreitägige Konzept geprüft? Welche Ziele werden verfolgt und welche Kriterien gibt es hierfür?
- Wie bewertet das KVR die verlängerten Öffnungszeiten bis 01:00 Uhr an Freitag und Samstag im Hinblick auf Lärmschutz, Sicherheit und Ordnungsdienst?
- Welche Punkte befinden sich aktuell noch in Abstimmung und welcher zeitliche Entscheidungsrahmen ist vorgesehen?
- Sind die angepassten Anforderungen für die Pavillons, wie z.B. das Mitführen eines Zertifikates über die Brandschutzklasse B1 sowie die Verfügbarkeit eines kleinen Feuerlöschers, eine münchenweite Standardänderung und betrifft das dann folgerichtig auch andere Straßenfeste?
- Wie bewertet die Landeshauptstadt München die Anwendung des GEMA-Straßenfesttarifs, wonach nicht nur Bühnen- und Musikflächen, sondern das gesamte zugängliche Veranstaltungsgelände einschließlich Verbindungsflächen gebührenrelevant sein sollen? Welche städtischen Handlungsmöglichkeiten bestehen, um für Veranstalter in der Innenstadt planbare und rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen, z. B. durch flächenmäßige Abgrenzungen im Genehmigungsbescheid, Unterstützung bei Verhandlungen oder alternative Veranstaltungs- bzw. Flächenkonzepte?
- Welche konkreten Straßensperrungen, Verkehrslenkungen und ÖPNV-Anpassungen sind im Bereich Ludwigstraße, Odeonsplatz und Siegestor vorgesehen?
- Wie wird der Lieferverkehr für ansässige Betriebe geregelt und welche Einschränkungen ergeben sich für Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere bei Veranstaltungsende gegen 01:00 Uhr?
- Wurden mögliche Auswirkungen auf Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadtfrequenz, insbesondere durch den Wegfall des Marienplatzes als Veranstaltungsort, bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt?
- Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Landeshauptstadt München durch Reinigung, Müllentsorgung, Infrastrukturmaßnahmen sowie Schutz sensibler Bereiche (z. B. Hofgarten) und welcher Anteil wird vom Veranstalter getragen?